Schiffsschraube ahoi – mit Hindernissen!

Eine echte Patentgesetzgebung gab es in Österreich vor dem Ende des 19. Jahrhunderts noch nicht – aber seit dem Jahre 1810 gab es mit den sogenannten Ausschließlichen Privilegien bereits so etwas wie einen Vorläufer. Mit solchen Privilegia exlusiva oder privativa sollte sichergestellt werden, dass der Besitzer eines solchen Privilegiums die Alleinrechte für das geschützte Produkt besaß. Bei der allerhöchsten Entschließung des Kaisers, solche Privilegien zu schaffen war darauf Wert gelegt worden, dass diese hauptsächlich auf Maschinen und Erfindungen in dem Fache der Mechanik (Barth-Barthenheim, 401) zu verleihen seien.

Diese Bedingung nahezu idealtypisch erfüllte jenes Privileg mit der Nummer 746, das ein kaiserlich königlicher Marineforstintendant der küstenländischen Domäneninspektion in Triest durch den Kaiser auf zwei Jahre verliehen bekam: Das Privileg für die Schiffsschraube. Doch gerade in diesem Fall half der Schutz durch die sogenannten Alleinrechte dem Erfinder kein bisschen, was jedoch nicht mit der heute unvorstellbar verzögerten Bekanntmachung im Zusammenhang stand.

Ressels Privilegium wurde im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 30. Mai des Jahres 1827 mit folgenden Worten verlautbart:

Se. k.k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 11. Februar d.J., nachstehende ausschließende Privilegien, nach den Bestimmungen des Allerhöchsten Patents vom 8. Dezember 1820, zu verleihen geruhe, nämlich: […]

Dem Joseph Ressel, Waldmeister der k.k. Küstenländischen Domainen-Inspection in Triest, für die Dauer von zwey Jahren auf die „Erfindung eines, einer Schraube ohne Ende gleichenden Rades, welches 1) im Wasser von irgend einer äußeren Triebkraft in Bewegung gesetzt, zum Fortziehen der Schiffe auf dem Meere, auf Seen, und selbst auf Flüssen, dann 2) bey Schiff- und Windmühlen, als Triebrad anwendbar sey.“

Seinen Weg in die Provinz fand die bahnbrechende Erfindung Ressels noch langsamer. In der Troppauer (heute Opava an der Tschechisch-Polnischen Grenze) Zeitung etwa, fand sich die gleichlautende Meldung überhaupt erst am 30. Juli des selben Jahres.

Diese zögerliche Kundmachung war allerdings wie gesagt nicht der Grund dafür, dass Ressel selbst aus seiner bahnbrechenden Erfindung keinen Gewinn schlagen konnte.

Zu Anfang waren es die Schiffseigner und Reeder, die lieber bei den traditionellen Segelschiffen, oder wenn schon Schiffen mit Dampfbetrieb, dann bei solchen mit Schaufelrädern blieben. Ressel allerdings versuchte weiter, seine Erfindung, von der er überzeugt war, populär zu machen. So reiste er zwei Jahre später nach Paris um seine Schraube dort vorzustellen. Das Unterfangen verlief auch ausgesprochen erfolgreich, allerdings hatte Ressel mit der Firma, die die Schraube herstellte, keinen entsprechenden Vertrag geschlossen, sodass man sich seiner Erfindung bemächtigte, ohne dass Ressel selbst etwas davon gehabt hätte.

Ressel gab aber nicht auf und nach dem Erfolg in Paris wurde man endlich auch in Österreich auf ihn aufmerksam und der Erfinder bekam die Möglichkeit seine Schraube auch bei einem echten Dampfschiff auszuprobieren, nachdem der Prototyp auf dem das Privileg beruht hatte, noch mit einer Handkurbel betrieben worden war. Doch es kam zu technischen Problemen bei der Umsetzung und Gegner Ressels erreichten, dass der Polizeichef von Triest untersagte, das Schiff zu reparieren.

Mehr als zehn Jahre später 1840 kam ein britisches Dampfschiff nach Triest, bei dem Ressels Antrieb verwirklicht worden war. Ressel reiste nach Triest um es in Augenschein zu nehmen und sah seine Befürchtungen bestätigt: Man hatte seine Erfindung verwendet, ohne ihm selbst dafür Anerkennung zu zollen. Auch eine Prämie die 1852 von der Britischen Regierung für den „wahren Erfinder“ der Schiffsschraube ausgesetzt worden war, wenn dieser seine Urheberschaft belegen könne, bekam Ressel nicht zuerkannt. Seine Unterlagen seien, so hieß es nach mehrmaliger Intervention, verloren gegangen, der Preis war auf mehrere Briten aufgeteilt worden.

Josef Ressel, der passionierte Erfinder, der in seinem Leben nicht nur dieses eine, sondern sogar 10 derartige Privilegien erhalten hatte, zog sich enttäuscht zurück. Er blieb Forstbeamter und verstarb 1857 64-jährig auf einer Dienstreise in Laibach, heute Ljubljana.

 

Quellen und weitere Infos:

 

Barth-Barthenheim, Johann Ludwig Ehrenreich von: Allgemeine Oesterreichische Gewerbs- und Handelsgesetzkunde mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns, T.1, Bd.2, Wien 1819.

Amtsblatt zur Österr. Kaiserl. priv. Wiener=Zeitung, Wienerzeitung, 30. Mai 1827

Kais. Königl. Schlesische Troppauer-Zeitung, 30. Juli 1827

https://www.waldwissen.net/de/lernen-und-vermitteln/forstgeschichte/josef-ressel

https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Ressel

https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Josef_Ressel