Eine patente Lösung

Die Wirtschaftsleistung der österreichischen Erblande lag während des 18. und 19. Jahrhunderts gegenüber anderen europäischen Ländern deutlich zurück – das mussten die Habsburger vor allem während der kriegerischen Auseinandersetzungen mit Preußen oder Frankreich schmerzlich zur Kenntnis nehmen. Diese Erkenntnis hatte daher schon im 18. Jahrhundert dazu geführt, dass die österreichischen Herrscher sich einer annähernd merkantilistischen Wirtschaftspolitik bedienten und etwa durch die Abschaffung von Zunftprivilegien die Wirtschaft zu modernisieren trachteten.

Kaiser Franz I. – der im Jahre 1804 unter dem Einfluss des Napoleonischen Siegeszuges das Österreichische Kaisertum erst ins Leben gerufen hatte – sah sich nun zu Beginn des 19. Jahrhunderts einmal mehr mit einer überaus schwierigen Lage konfrontiert. Die sogenannten Koalitionskriege verschlangen Unsummen und das riesige habsburgische Kaiserreich entpuppte sich als nur bedingt schlagkräftig. Im Frieden von Schönbrunn 1809 musste sich Österreich zudem zu einer enormen Kriegskontribution an Frankreich verpflichten, die die Staatsverschuldung weiter in die Höhe trieb.

Die dagegen ergriffenen Maßnahmen waren vielfältig – und größtenteils grundfalsch. Denn durch das anwerfen der Notenpressen, also die Erhöhung der Bargeldmenge durch die Ausgabe von Bancozetteln, die den enormen Finanzbedarf decken sollten, wurde die Inflation angeheizt und führte letztlich 1811 doch zum Staatsbankrott des jungen Kaisertums Österreich.

Andere wirtschaftspolitische Maßnahmen des ersten Kaisers von Österreich waren da schon erfolgreicher. So fällt in seine Zeit eine maßgebliche Förderung der Industrie. Dazu zählt auch die „allerhöchste Entschließung“ vom 16. Jänner 1810, mit der die Vergabe der Privilegia exlusiva oder privativa – also der Alleinrechte hinkünftig geregelt werden sollten. Zu verleihen seien diese, hauptschlich auf Maschinen und Erfindungen in dem Fache der Mechanik (Barth-Barthenheim, 401).

Zwar hatte es schon im 18. Jahrhundert Erfinder-Privilegien gegeben, doch ihre Vergabe erfolgte nicht immer ohne Willkür und blieb letztlich stets ein Gnadenakt. Mit der Entschließung von 1810 sollten nun sowohl heimische Erfindungen und Neuerungen als auch aus dem Ausland eingeführte Neuerungen mit einem Alleinrecht geschützt werden. Damit sollte die Rückständigkeit des Landes, das in der Zeit der Protoindustrialisierung weitgehend vom Technologietransfer aus dem Ausland abhängig war, wirtschaftlich gepusht werden.

In den folgenden Jahrzehnten kam es mehrfach zu Novellierungen dieser Bestimmungen die am Ende des 19. Jahrhunderts schließlich zu einer echten Patentgesetzgebung führten.

 

Quellen und Infos:

 Barth-Barthenheim, Johann Ludwig Ehrenreich von: Allgemeine Oesterreichische Gewerbs- und Handelsgesetzkunde mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens, T.1, Bd.2, Wien 1819.

Reinhard Pisec, Die Entwicklung des Erfindungsschutzes in Österreich im 19. Jahrhundert, Baden-Baden 2018.

Maria Rabl, Die Privilegiensammlung des Österreichischen Patentamtes Ein Beitrag zum UNESCO-Weltdokumentenerbe? Mastertheses, Wien 2008.

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichischer_Staatsbankrott_von_1811

https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Staatsbankrott_1811

https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Franz_II._(I.)